Kosmetik-Onlineshop erstellen: Welche Angaben sind Pflicht?

Von Norman, storeondemand · veröffentlicht am

Kurz gesagt

Für Kosmetik gilt die Verordnung (EG) Nr. 1223/2009: eine verantwortliche Person in der EU, ein Sicherheitsbericht und die Notifizierung vor dem Verkauf. Auf die Verpackung gehören unter anderem Nenninhalt, Haltbarkeit und die Bestandteilsliste. Im Shop zeigst du die wesentlichen Eigenschaften und den Grundpreis je Liter: 30 ml für 58 € sind 1.933,33 € je Liter.

Welche Funktionen braucht ein Kosmetik-Onlineshop?

Kosmetikkundinnen kaufen nach Hauttyp, Inhaltsstoff und Verträglichkeit. Der Shop braucht deshalb mehr Produktfelder als ein Modeshop: Bestandteilsliste, Anwendung, Nenninhalt, Haltbarkeit nach dem Öffnen und Hinweise für empfindliche Haut.

Die Demo Séva zeigt Hautpflege mit Varianten nach Hauttyp, etwa ein Serum für 58 € je 30 ml in den Varianten normale, trockene und Mischhaut. Noir Onze präsentiert acht Parfums zu je 50 ml zwischen 175 und 225 € als horizontalen Laufsteg. Beide Demos zeigen Preis, Füllmenge und Versandkosten; eine vollständige Bestandteilsliste je Produkt ist in den Demos nicht hinterlegt und wird im echten Shop als eigenes Feld ergänzt.

  • Bestandteilsliste (INCI) als eigenes, durchsuchbares Feld
  • Varianten nach Hauttyp, Duft oder Füllmenge
  • Nachfüllpacks und Probiergrößen mit eigenem Grundpreis
  • Filter, zum Beispiel ohne Duftstoffe
  • Anwendungshinweise und Warnhinweise auf der Produktseite

Was verlangt die Kosmetik-Verordnung, bevor du verkaufst?

Ein kosmetisches Mittel darf nur in Verkehr gebracht werden, wenn eine verantwortliche Person innerhalb der EU benannt ist (Art. 4 Abs. 1 Verordnung (EG) Nr. 1223/2009). Bei eigener Herstellung bist das in der Regel du. Vor dem Inverkehrbringen braucht jedes Produkt eine Sicherheitsbewertung mit Sicherheitsbericht (Art. 10) und eine elektronische Notifizierung bei der Kommission (Art. 13).

Für Produkttexte gilt Art. 20 Abs. 1: Es dürfen keine Texte oder Abbildungen verwendet werden, „die Merkmale oder Funktionen vortäuschen, die die betreffenden Erzeugnisse nicht besitzen“. Wirkversprechen wie „repariert die Hautbarriere“ brauchen also einen Beleg. Stand der Rechtsangaben: Oktober 2026, allgemeine Information, keine Rechtsberatung.

Welche Angaben gehören auf Verpackung und Produktseite?

Art. 19 Abs. 1 der Kosmetik-Verordnung regelt die Kennzeichnung von Behältnis und Verpackung. Eine ausdrückliche Pflicht, die Bestandteilsliste auch im Onlineshop zu zeigen, steht dort nicht. Vor dem Kauf musst du Verbrauchern aber die wesentlichen Eigenschaften der Ware nennen (Art. 246a § 1 Abs. 1 Nr. 1 EGBGB). Bei Kosmetik gehören dazu für viele Kundinnen die Inhaltsstoffe, etwa bei Allergien. Die Liste auf der Produktseite zu zeigen, ist deshalb der übliche und sichere Weg.

Praktisch heißt das: Lege die Bestandteilsliste im CMS genau so an, wie sie auf der Verpackung steht, und pflege beide Stellen gemeinsam. Weicht die Produktseite nach einer Rezepturänderung von der Packung ab, steht online eine falsche Angabe über die Zusammensetzung. Dasselbe gilt für Nenninhalt und Haltbarkeit nach dem Öffnen, die viele Kundinnen vor dem Kauf vergleichen.

Angabe auf der VerpackungFundstelleHinweis
Name und Anschrift der verantwortlichen PersonArt. 19 Abs. 1 Buchst. abei Import zusätzlich das Ursprungsland
Nenninhalt in Gewicht oder VolumenArt. 19 Abs. 1 Buchst. bentfällt unter 5 g oder 5 ml
MindesthaltbarkeitsdatumArt. 19 Abs. 1 Buchst. cbei mehr als 30 Monaten Haltbarkeit stattdessen Haltbarkeit nach dem Öffnen
ChargennummerArt. 19 Abs. 1 Buchst. ezur Identifizierung des Produkts
Bestandteile unter der Überschrift „Ingredients“Art. 19 Abs. 1 Buchst. gabsteigend nach Gewicht, unter 1 % in beliebiger Reihenfolge

Wie rechnest du den Grundpreis bei Kosmetik?

Kosmetik nach Volumen oder Gewicht braucht einen Grundpreis (§ 4 Abs. 1 PAngV). Die Mengeneinheit ist seit der Neufassung der Preisangabenverordnung 1 Liter oder 1 Kilogramm (§ 5 Abs. 1 PAngV). Rechenbeispiel: 58 € für 30 ml sind 58 € ÷ 0,03 l = 1.933,33 € je Liter. Eine Creme für 46 € je 50 ml liegt bei 920,00 € je Liter.

Ausgenommen sind nach § 4 Abs. 3 PAngV unter anderem Waren unter 10 g oder 10 ml, dekorative Kosmetik, die ausschließlich der Färbung oder Verschönerung dient, und Parfüms mit mindestens 3 Volumenprozent Duftöl und mindestens 70 Volumenprozent reinem Ethylalkohol. Ob ein Duft darunter fällt, entscheidet seine Rezeptur. Die allgemeinen Regeln stehen in Grundpreis im Onlineshop.

Können Kundinnen geöffnete Kosmetik zurückgeben?

Grundsätzlich gilt das 14-tägige Widerrufsrecht. Ausgenommen sind versiegelte Waren, die aus Gründen des Gesundheitsschutzes oder der Hygiene nicht zur Rückgabe geeignet sind, wenn die Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde (§ 312g Abs. 2 Nr. 3 BGB). Das setzt eine echte Versiegelung voraus, etwa eine Folie oder ein Siegel, und einen klaren Hinweis in der Widerrufsbelehrung.

Was kostet ein Kosmetik-Onlineshop?

Der Aufwand liegt in den Produktfeldern: Bestandteilsliste, Anwendung, Warnhinweise, Varianten mit eigenem Grundpreis. Rechenbeispiel: 12 Produkte in je zwei Größen sind 24 Varianten, jede mit eigenem Gesamtpreis und eigenem Grundpreis je Liter. Diese Felder sollten im CMS gepflegt werden, damit Rezepturänderungen nicht über eine Agenturanfrage laufen.

Bei storeondemand kostet ein Shop 1.490, 2.490 oder 3.990 € netto Festpreis (Pakete hier), Texte, Bilder, Produkte und Preise pflegst du im CMS selbst.

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