Grundpreis im Onlineshop: Wann ist er Pflicht und wie wird er berechnet?
Von Norman, storeondemand · veröffentlicht am
Kurz gesagt
Den Grundpreis musst du angeben, wenn du Verbrauchern Waren nach Gewicht, Volumen, Länge oder Fläche anbietest (§ 4 PAngV). Bei Fertigpackungen bezieht er sich auf 1 kg, 1 l, 1 m, 1 m² oder 1 m³ (§ 5 PAngV). Beispiel: 250 g Kaffee für 12,90 € kosten 51,60 € je kg. Ist der Grundpreis gleich dem Gesamtpreis, darf er entfallen.
Wann ist der Grundpreis Pflicht?
Nach § 4 Abs. 1 PAngV muss, wer Verbrauchern Waren in Fertigpackungen, offenen Packungen oder als Verkaufseinheiten ohne Umhüllung nach Gewicht, Volumen, Länge oder Fläche anbietet, „neben dem Gesamtpreis auch den Grundpreis unmissverständlich, klar erkennbar und gut lesbar anzugeben“. Das gilt auch, wenn du mit Preisen für solche Waren wirbst, etwa in einem Newsletter.
Der Grundpreis ist der Preis je Mengeneinheit einschließlich Umsatzsteuer und sonstiger Preisbestandteile (§ 2 Nr. 4 PAngV). Die Pflicht besteht nur gegenüber Verbrauchern. Ein reiner B2B-Shop muss keinen Grundpreis zeigen.
Welche Mengeneinheit musst du verwenden?
§ 5 Abs. 1 PAngV legt fest: „Die Mengeneinheit für den Grundpreis ist jeweils 1 Kilogramm, 1 Liter, 1 Kubikmeter, 1 Meter oder 1 Quadratmeter der Ware.“ Für verpackte Ware im Onlineshop gibt es keine Wahl zwischen 100 g und 1 kg. Die Bezugsgrößen 100 g und 100 ml erlaubt § 5 Abs. 2 PAngV nur für lose Ware, die vor Ort abgewogen oder abgefüllt wird.
Zwei Sonderfälle: Bei Waren mit Abtropfgewicht, etwa eingelegtem Gemüse, rechnest du mit dem Abtropfgewicht (§ 5 Abs. 4). Bei Waren, die üblich in Mengen ab 50 kg, 100 l oder 100 m abgegeben werden, gilt die Einheit, die der allgemeinen Verkehrsauffassung entspricht (§ 5 Abs. 1 Satz 2).
Wie rechnest du den Grundpreis aus?
Die Formel lautet: Gesamtpreis geteilt durch Füllmenge, multipliziert mit der Bezugsmenge. Für 250 g Kaffee zu 12,90 € heißt das 12,90 € ÷ 250 g × 1.000 g = 51,60 € je kg. Die Beispiele in der Tabelle sind ausgedachte Preise zum Nachrechnen.
| Produkt | Füllmenge | Gesamtpreis | Rechnung | Grundpreis |
|---|---|---|---|---|
| Röstkaffee | 250 g | 12,90 € | 12,90 × 4 | 51,60 € / 1 kg |
| Röstkaffee | 500 g | 22,90 € | 22,90 × 2 | 45,80 € / 1 kg |
| Röstkaffee | 1 kg | 39,90 € | entspricht Gesamtpreis | darf entfallen |
| Olivenöl | 0,75 l | 18,90 € | 18,90 ÷ 0,75 | 25,20 € / 1 l |
| Gesichtscreme | 50 ml | 34,00 € | 34,00 × 20 | 680,00 € / 1 l |
Wann darf der Grundpreis entfallen?
Ist der Grundpreis mit dem Gesamtpreis identisch, kannst du nach § 4 Abs. 1 Satz 2 PAngV darauf verzichten, also bei genau 1 kg oder 1 l. Weiche dann nicht auf eine andere Bezugsgröße aus, nur damit eine Zahl dasteht. Außerdem nennt § 4 Abs. 3 PAngV Waren, für die Absatz 1 gar nicht gilt. Für Onlineshops sind vor allem diese relevant:
- Waren mit einem Nenngewicht oder Nennvolumen unter 10 g oder 10 ml, etwa Proben (Nr. 1).
- Waren aus verschiedenartigen Erzeugnissen, die nicht miteinander vermischt sind, etwa ein Geschenkset aus Kaffee und Tasse (Nr. 2).
- Kosmetische Mittel, die ausschließlich der Färbung oder Verschönerung von Haut, Haar oder Nägeln dienen (Nr. 7).
- Parfüms und parfümierte Duftwässer mit mindestens 3 Volumenprozent Duftöl und mindestens 70 Volumenprozent reinem Ethylalkohol (Nr. 8).
Was bedeutet das für Kaffee und Kosmetik?
Kaffee ist der klare Fall: Bohnen und gemahlener Kaffee werden nach Gewicht verkauft, also steht an jeder Packung der Preis je 1 kg. Nutze im ganzen Shop dieselbe Bezugsgröße, damit Kunden 250 g und 1 kg direkt vergleichen können. Wie ein Kaffeeshop das umsetzt, steht unter Kaffee-Shop erstellen lassen.
Bei Kosmetik kommt es auf das Produkt an. Pflegeprodukte wie Creme, Serum oder Duschgel dienen nicht ausschließlich der Verschönerung und brauchen den Grundpreis je 1 l. Lippenstift, Nagellack oder Lidschatten fallen unter die Ausnahme in Nr. 7, Eau de Parfum mit den genannten Anteilen unter Nr. 8. Bei Mischprodukten, etwa einer getönten Tagespflege, ist die Einordnung eine Frage des Einzelfalls. Die Demo Seva zeigt Grundpreise für Hautpflege.
Welche Fehler passieren beim Grundpreis am häufigsten?
Die meisten Probleme entstehen nicht bei der Rechnung, sondern bei Einheit, Ort und Darstellung. Diese Punkte lohnt es sich vor dem Start zu prüfen:
- Bezugsgröße 100 g oder 100 ml bei verpackter Ware, obwohl § 5 Abs. 1 PAngV 1 kg oder 1 l vorgibt.
- Grundpreis ohne Umsatzsteuer gerechnet, obwohl er sie nach § 2 Nr. 4 PAngV enthält.
- Grundpreis nur auf der Produktseite, aber nicht in Kategorie, Suche oder Empfehlungen.
- Grundpreis in sehr kleiner oder kontrastarmer Schrift, obwohl er „gut lesbar“ sein muss.
- Varianten mit verschiedenen Füllmengen, bei denen der Grundpreis beim Wechsel der Variante nicht mitwechselt.
Wo muss der Grundpreis im Shop stehen?
Überall, wo ein Gesamtpreis für die Ware steht: Kategorieseite, Produktseite, Empfehlungen, Warenkorb und Werbung mit Preis. Preisangaben müssen dem Angebot eindeutig zugeordnet und leicht erkennbar sein (§ 1 Abs. 3 PAngV). Ein fehlender Grundpreis ist nach § 20 PAngV eine Ordnungswidrigkeit. Die übrigen Preisangaben findest du in der Checkliste Pflichtangaben.
Stand: Oktober 2026. Diese Seite ist allgemeine Information und keine Rechtsberatung; ob eine Pflicht in deinem Shop greift, hängt vom Einzelfall ab.
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Weitere Fragen zum Thema Pflichtangaben
Quellen
- Bundesministerium der Justiz: § 2 PAngV Begriffsbestimmungen (abgerufen 14.10.2026)
- Bundesministerium der Justiz: § 4 PAngV Pflicht zur Angabe des Grundpreises (abgerufen 14.10.2026)
- Bundesministerium der Justiz: § 5 PAngV Mengeneinheit für die Angabe des Grundpreises (abgerufen 14.10.2026)
- Bundesministerium der Justiz: § 20 PAngV Ordnungswidrigkeiten (abgerufen 14.10.2026)