Schmuck-Onlineshop erstellen: Was ist zu beachten?
Von Norman, storeondemand · veröffentlicht am
Kurz gesagt
Ein Schmuck-Onlineshop braucht Material, Ringgröße und Gravur als Varianten sowie Detailfotos. Rechtlich wichtig: Feingehalt wird in Tausendteilen angegeben (§ 5 FeinGehG), Nickel darf aus Schmuck mit Hautkontakt höchstens 0,5 µg/cm² pro Woche freisetzen, Cadmium und Blei sind ab 0,01 % bzw. 0,05 % verboten (REACH Anhang XVII). Gravuren können vom Widerruf ausgenommen sein.
Welche Funktionen braucht ein Schmuck-Onlineshop?
Schmuck wird über Material und Größe verkauft. Derselbe Ring in Silber, vergoldetem Silber und Gold sind drei Produkte mit unterschiedlichem Preis, und jedes davon gibt es in mehreren Ringgrößen. Dazu kommen Personalisierungen wie Gravuren, deren Text der Shop sauber an die Bestellung übergeben muss.
Bei der Gravur entscheidet der Bestellablauf über Reklamationen. Der Shop sollte den Text vor dem Kauf als Vorschau zeigen, Sonderzeichen begrenzen und den Wortlaut in der Bestellbestätigung wiederholen. So ist später nachvollziehbar, was bestellt wurde. Bei Ringen hilft eine Größentabelle mit Innenumfang und Durchmesser, dazu ein Hinweis, wie man die Größe zu Hause misst.
- Varianten aus Material, Legierung und Größe mit eigenem Preis und Bestand
- Ringgrößen-Tabelle mit Innenumfang in Millimetern
- Gravurfeld mit Zeichenlimit, Schriftvorschau und Bestätigung vor dem Kauf
- Makrofotos und Zoom, weil Oberfläche und Steine online schwer zu beurteilen sind
- Material- und Pflegehinweise je Variante
- Preise, die du bei schwankenden Edelmetallpreisen im CMS selbst anpasst
Was regelt das Feingehaltsgesetz?
Das Gesetz über den Feingehalt der Gold- und Silberwaren beginnt mit dem Satz: „Gold- und Silberwaren dürfen zu jedem Feingehalt angefertigt und feilgehalten werden.“ (§ 1 FeinGehG). Geregelt ist also nicht, welcher Feingehalt erlaubt ist, sondern wie er angegeben wird.
Für Schmuck gilt § 5 FeinGehG: Schmuck aus Gold und Silber darf in jedem Feingehalt gestempelt werden, der Feingehalt ist dann in Tausendteilen anzugeben. Die Fehlergrenze liegt bei zehn Tausendteilen. 925 bedeutet 92,5 % Silber, 585 bedeutet 58,5 % Gold. Die Mindestwerte von 585 für Gold und 800 für Silber aus § 2 gelten für Geräte wie Besteck, nicht für Schmuck.
Im Shop muss die Materialangabe zum Stück passen. Unwahre Angaben über die Zusammensetzung einer Ware sind irreführend nach § 5 Abs. 2 Nr. 1 UWG. „Vergoldet“ und „Gold“ sind deshalb verschiedene Varianten, nicht dieselbe. Stand der Rechtsangaben: Oktober 2026, allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Welche Grenzwerte gelten für Nickel, Cadmium und Blei?
Für Schmuck setzt die REACH-Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 in Anhang XVII Grenzwerte, die beim Inverkehrbringen eingehalten sein müssen. Der Wortlaut steht in den Änderungsverordnungen für Nickel, Eintrag 27, Cadmium, Eintrag 23 und Blei, Eintrag 63. Wer Ware von Zulieferern bezieht, lässt sich die Einhaltung mit Prüfberichten belegen; für Nickel verweist der Eintrag auf die Prüfnormen des Europäischen Komitees für Normung.
| Stoff | Grenzwert für Schmuck | Fundstelle |
|---|---|---|
| Nickel, Stäbe in Piercings | unter 0,2 µg/cm² pro Woche Freisetzung | REACH Anhang XVII Nr. 27 |
| Nickel, Ohrringe, Ketten, Ringe, Uhrarmbänder | höchstens 0,5 µg/cm² pro Woche Freisetzung | REACH Anhang XVII Nr. 27 |
| Cadmium in Metallteilen von Schmuck | verboten ab 0,01 Gewichtsprozent | REACH Anhang XVII Nr. 23 |
| Blei in einzelnen Teilen von Schmuckwaren | verboten ab 0,05 Gewichtsprozent | REACH Anhang XVII Nr. 63 |
Gilt der Widerruf auch für gravierten Schmuck?
Das Widerrufsrecht entfällt bei Waren, „die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind“ (§ 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB). Ein Ring mit eingraviertem Namen kann darunter fallen, ein Standardring in Wunschgröße nicht. Ob eine Gravur reicht, hängt vom Einzelfall ab.
Für alle anderen Stücke gelten 14 Tage Widerruf. Rücksendekosten trägt der Kunde nur, wenn du ihn vorher informiert hast (§ 357 Abs. 5 BGB). Bei Schmuck lohnt ein versicherter Rückversand. Wie der Widerruf im Shop technisch ablaufen muss, steht in Widerrufsbutton im Onlineshop.
Welche Demo passt zu Schmuck und was kostet der Shop?
Eine eigene Schmuck-Demo gibt es im Portfolio nicht. Gestalterisch nahe liegen zwei Demos: Noir Onze zeigt eine Serie aus acht Parfums als Laufsteg, ein Muster für Kollektionen aus gleichartigen Stücken. Atelier Lumen arbeitet editorial mit Materialnahaufnahmen, ein Muster für Marken, die über Handwerk und Material erzählen.
Schmuck wird pro Stück verkauft, ein Grundpreis nach § 4 PAngV fällt deshalb nicht an. Weil Gold- und Silberpreise schwanken, sollte jede Materialvariante einen eigenen Preis haben, den du im CMS ohne Entwickler änderst. Rechne auch hier in Varianten: 30 Ringe in drei Materialien und acht Größen sind 720 Kombinationen, die der Shop über Material- und Größenauswahl abbildet. Bei storeondemand kostet ein Shop 1.490, 2.490 oder 3.990 € netto Festpreis (Pakete hier).
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Weitere Fragen zum Thema Branchen
Quellen
- Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de: § 1 FeinGehG (abgerufen 14.10.2026)
- Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de: § 5 FeinGehG Schmucksachen (abgerufen 14.10.2026)
- Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de: § 2 FeinGehG Goldene und silberne Geräte (abgerufen 14.10.2026)
- Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de: § 5 UWG Irreführende geschäftliche Handlungen (abgerufen 14.10.2026)
- EUR-Lex: Verordnung (EG) Nr. 552/2009 zur Änderung von Anhang XVII REACH (Eintrag 27 Nickel) (abgerufen 14.10.2026)
- EUR-Lex: Verordnung (EU) Nr. 494/2011 zur Änderung von Anhang XVII REACH (Eintrag 23 Cadmium) (abgerufen 14.10.2026)
- EUR-Lex: Verordnung (EU) Nr. 836/2012 zur Änderung von Anhang XVII REACH (Eintrag 63 Blei) (abgerufen 14.10.2026)
- Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de: § 312g BGB Widerrufsrecht (abgerufen 14.10.2026)
- Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de: § 357 BGB Rechtsfolgen des Widerrufs von Verträgen über Waren (abgerufen 14.10.2026)